HAFTUNG
FÜR LINKS
Mit dem Urteil vom 12. September 1999 - 312 O
85/99 'Haftung für Links' hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch
die Anbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert
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